Kindermedienrechte
In den UN-Konventionen sind Kinderrechte seit 1989 verankert, die von Deutschland ratifiziert wurden. Auch Massenmedien wie TV oder Radio spielen dabei immer schon eine Rolle – etwa in ihrer Funktion, Kindern kulturelle Teilhabe zu vermitteln.
Online-Medien fanden dabei jedoch lange Zeit keine Beachtung. Dies änderte sich in den letzten Jahren und die Vereinten Nationen haben die Kinderrechte für den digitalen Raum präzisiert. Wir sprechen dabei auch von Kindermedienrechten.
Als Vorbemerkung ist zu erwähnen, dass als Kinder alle Minderjährigen zusammengefasst werden – also Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für die verschiedenen Altersgruppen gelten ganz unterschiedliche Voraussetzung. Bei Kleinkindern bspw. überwiegt der Schutzgedanke und sie sollten keinen der genannten Online-Risiken ausgesetzt werden.
Was kann man genau unter Kindermedienrechten verstehen?
Die Umbrüche in unserer Lebenswelt durch digitale Medien haben auch vor den Kinderzimmern nicht halt gemacht. Deshalb wurde es wichtig, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswirklichkeit von Kindern zu betrachten und Kinderrechte dem digitalen Raum anzupassen.
Der UN-Kinderrechteausschuss hat sich in der »Allgemeine[n] Bemerkung Nr. 25 (2021) – Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld« intensiv mit Kindermedienrechten auseinandergesetzt.
Als wichtige allgemeine Grundsätze sind zu erwähnen:
- Nichtdiskriminierung
- Kindeswohl
- Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung
Was fordert der UN-Kinderrechteausschuss? Wie lassen sich die allgemeinen Grundsätze verstehen?
Alle Kinder haben das Recht auf einen kindgerechten Zugang zu digitalen Medien, unabhängig von Familieneinkommen, Herkunft und anderen Kriterien. Dabei meint kindgerecht vor allem, dass der Schutz der Kinder vor Risiken immer gegeben sein muss.
Dabei ist u.a. an folgende Risiken zu denken:
- Hassbotschaften
- gewalttätigen und sexualisierten Inhalten
- Cyberaggression und Cybermobbing
- Glücksspiel
- Ausbeutung und Missbrauch einschließlich der sexuellen Ausbeutung und dem sexuellen Missbrauch
- Verherrlichung von oder Anleitung zu Selbstmord oder lebensgefährlichen Aktivitäten
Grundrechte und Freiheiten im digitalen Raum
- Informationszugang
- Freie Meinungsäußerung
- Schutz der Privatsphäre
Alle Kinder haben das Recht auf einen altersgemäßen freien Zugang zu Informationen. Gleichzeitig gilt es sie vor Inhalten zu schützen, die schädlich, falsch oder nicht vertrauenswürdig sind. Ebenso haben Kinder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Gleichzeitig gilt es, sie vor Anfeindungen zu schützen.
Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Es gilt, die Daten von Kindern zu schützen. Dieser Schutz umfasst bspw. die Datennutzung von Online-Unternehmen, Institution wie Schulen und sogar von Eltern und anderen Betreuungspersonen, die bspw. Fotos der Kinder teilen. Außerdem sollen Kinder in angemessener Sprache auf ihre Rechte hingewiesen werden.
Gewalt gegen Kinder
Kinder stoßen im digitalen Raum in vielfacher Weise auf Gewalt. Diese kann von Fremden, durch Familienmitglieder, andere Schulkinder oder Freunde ausgelöst werden.
Typische Beispiele für Online-Gewalt sind Cybermobbing oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder, bspw. indem Texte oder Fotos mit sexuellem Inhalt ohne Zustimmung erstellt und weitergeleitet werden. Gleiches gilt, wenn Kinder zu solchen Texten oder Fotos genötigt oder gedrängt werden.
Auch das Anregen oder Animieren zu essgestörtem oder selbstverletzendem Verhalten ist eine, gegen Kinder gerichtete, Gewalthandlung. Unter dem Stichwort Risiken wurden Oben bereits weitere Formen typischer Online-Gewalt genannt.
Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten
- Recht auf Bildung
- Recht auf Kultur, Freizeit und Spiel
(1.) Mittlerweile gehört die Vermittlung digitaler Kompetenzen in Kita und Schule mit dazu. Kinder sollen zu einem kritischen Denken befähigt werden, dass Ihnen bei Internetrecherche eine Hilfe ist. Vor allem soll ihr Beurteilungsvermögen gestärkt werden, um vertrauenswürdige Informationsquellen einerseits und Falschinformationen, einseitige oder unwahre Inhalte (bspw. Fake News) andererseits erkennen zu können.
(2.) Mehr noch als in realen Situation ist Kinder die Tragweite von Online-Interaktionen oft nicht richtig bewusst. Ziel ist es, ihnen altersgerecht bewusst zu machen, „welche negativen Auswirkungen digitale Inhalte, Kontakte, Verhaltensweisen und Vertragsverhältnisse auf sie haben können, zum Beispiel durch Cyberaggression, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch oder Gewalt in anderer Form“ (SWR 2022).
(3.) Kindern sind Lösungswege zu vermitteln
Sie sollen (a) wissen, wie sie auf Online-Gewalt reagieren können. Die dafür zu vermittelnden digitalen Kompetenzen basieren auf einer Stärkung ihrer sozialen und emotionalen Kompetenzen sowie ihrer Resilienz.
Ebenso sollen sie (b) lernen, wie sie mit ihren persönlichen Daten und privaten Informationen im Internet umgehen sollten, um sich selbst und andere zu schützen. „Persönliche Daten im Internet sind ein begehrtes Gut. Unternehmen nutzen diese Daten zum Beispiel für personalisierte Werbung oder ähnliche Geschäftspraktiken. Dieses Wissen kann den Kindern helfen, mit der Digitalisierung einhergehende Risiken besser einzuschätzen und sich selbst davor zu schützen.“ (SWR 2022)
Sie sollten (c) lernen, eine ausgewogene Balance zwischen Online- und Offline-Aktivitäten zu leben. Dies gilt für Online-Games genauso wie für Soziale Netzwerke oder Video-Plattformen. Spiele, Kommunikation und Unterhaltung bieten im digitalen Umfeld viel Möglichkeiten. Für die Entwicklung von Kindern ist eine Balance notwendig, damit physische Aktivitäten mit Bewegung und persönlichen Interaktionen nicht zu kurz kommen.
Die aufgezählten Kompetenzen sind seit langer Zeit Gegenstand unserer Workshops mit Kinder und Jugendlichen. Diese gehen von der 3. bis zur 7. Klasse. Und die Inhalte werden altersgerecht ausgewählt und auf Augenhöhe vermittelt.
Bei Interesse, freue wir uns auf ihre Anfrage.
Förderungen im Bereich Löwenstark – der Bildungskick sind möglich.
Siehe auch SWR (2022): KINDER MEDIEN RECHTE UNTERRICHTSMATERIAL für die Grundschule 3. und 4. Klasse.
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